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   OLG Hamburg, 08.11.1995 - 13 U 44/94   

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https://dejure.org/1995,9868
OLG Hamburg, 08.11.1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,9868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,9868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,9868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abnahme von Arbeiten als Anerkenntnis von Zusatzaufträge ; Vorliegen einer Anscheinsvollmacht für das Tätigwerden des Architekten als Vertreter des Bauherrn; Nachträgliche Genehmigung vollmachtlosen Handelns des Architekten ; Abschlagszahlung als Anerkenntnis der darauf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme als Anerkennnis auftraglos erbrachter Leistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nur durch Bankbürgschaft: zulässig? (IBR 1996, 363)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzleistungen ohne Anordnung: Vergütung? (IBR 1996, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.04.1988 - 24 U 3307/87

    AGB: Zahlung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.1995 - 13 U 44/94
    Dieser Fall ist hier gegeben Die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts ausschließlich durch Bankbürgschaft kann nach der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts vom 29. April 1988 (BauR 1989, 207) formularmäßig nicht vereinbart werden.
  • KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06

    Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

    Im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 hat allerdings das OLG Dresden angenommen worden, daß schon dann, wenn bei einem fünfprozentigen Sicherheitseinbehalt nur eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft als Ausgleich gestellt werden darf, es sich um einen nicht angemessenen Ausgleich handele (OLG Dresden NZBau 2002, 226 = BauR 2002, 807; zustimmend Schmitz IBR 2002, 251; 2004, 67; ders. Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online Stand 24.7.2007, Rn. 68 mit w.N.; schon früher OLG Braunschweig OLGR 1994, 180; OLG Hamburg IBR 1996, 363).
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen

    Die Zusage der künftigen Leistung einer Abschlagszahlung stellt aber ebenso wie die Abschlagszahlung selbst kein Anerkenntnis des Vergütungsanspruches des Unternehmers i.S.d. § 781 BGB dar, solange nicht die Schlussrechnung erteilt ist (KG, Schäfer/ Finnern, Z 2.410 Bl. 64; OLG Hamburg OLGR 1996, 18; Werner/ Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1224).
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